Wir sind Vertragspartner aller Krankenkassen und führen Krankenfahrten für diese durch. Ob Sie zum Arzt, zur Therapie, ins Krankenhaus, zur Anschlussheilbehandlung (AHB), Reha oder Kur müssen - setzen Sie sich mit uns in Verbindung.

Voraussetzung für die Kostenübernahme einer Krankenfahrt ist immer eine vorherige Verordnung des Arztes.

Dem Patienten-Merkblatt für Krankenfahrten mit Taxi und Mietwagen (2024) können Sie genauere Informationen zu diesem Thema entnehmen und ggf. herunterladen.

Bitte achten Sie in ihrem eigenen Interesse auf eine korrekt und lückenlos ausgefüllte Verordnung!

Erfüllen Sie alle Voraussetzungen einer ärztlichen Verordnung (Krankentransportschein) für eine Krankenbeförderung mit Taxi, können wir die mit der Fahrt verbundenen Kosten für Sie direkt mit ihrer Krankenkasse abrechnen.

Können Sie keinen Befreiungsausweis vorlegen, müssen Sie laut Gesetz einen Eigenanteil und bei Fahrten zur ambulanten Behandlung ohne Genehmigung der Krankenkasse, den gesamten Fahrpreis selbst bezahlen.  

Bei Fragen zu Fahrten zur Anschlussheilbehandlung (AHB), Reha, Kur oder Dauer- bzw. Serienbehandlung sprechen Sie bitte im Vorfeld mit Ihrer Krankenkasse, da es Ausnahmeregelungen gibt. 

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) ist das oberste Beschlussgremium der gemeinsamen Selbstverwaltung der Ärzte, Zahnärzte, Psychotherapeuten, Krankenhäuser und Krankenkassen in Deutschland.

Er bestimmt in Form von Richtlinien den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) für mehr als 70 Millionen Versicherte und legt damit fest, welche Leistungen der medizinischen Versorgung von der GKV erstattet werden. Darüber hinaus beschließt der G-BA Maßnahmen der Qualitätssicherung für den ambulanten und stationären Bereich des Gesundheitswesens.