Auf der Grundlage eines ausführlich zu begründeten Antrages des Taxigewerbes wird der jeweils gültige Taxitarif, der sich aus Strecke und Fahrzeit errechnet, durch den Stadtrat der Stadt Leipzig beschlossen und ist zwingend durch jedes Taxi im Pflichtfahrgebiet anzuwenden. Die jährlich zu eichenden Taxameter wählen automatisch den gültigen Tarif und geben damit dem Fahrgast die entsprechende Fahrpreissicherheit, ohne eine mögliche Einflussnahme durch den Taxifahrer. Die Taxitarife für die Stadt Leipzig (Pflichtfahrbereich) und die Tarife der Vereinbarung zum Bereithaltungsrecht am Flughafen Leipzig/Halle (Flughafentarif) für Taxen:
Taxitarifstufe 1 (Pflichtfahrbereich Leipzig)
Tagtarif an Werktagen 05:00 bis 20:00 Uhr | Nachttarif an Werktagen 20:00 bis 05:00 Uhr | Tarif an Sonn- und gesetzl. Feiertagen ganztägig | |
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Grundgebühr | 3,90 € | 3,90 € | 3,90 € |
Kilometer Tarif 1. und 3. Kilometer | 3,20 € | 3,30 € | 3,30 € |
Kilometer Tarif 4. bis 10. Kilometer | 2,20 € | 2,50 € | 2,50 € |
Kilometer Tarif jeder weitere Kilometer | 2,10 € | 2,20 € | 2,20 € |
Wartezeit pro Stunde | 35,00 € | 35,00 € | 35,00 € |
einmaliger Zuschlag Großraumtaxi ab 5 Fahrgästen | 10,00 € | 10,00 € | 10,00 € |
Fortschaltbetrag | 0,10 € | 0,10 € | 0,10 € |
Ansonsten werden keine weiteren Zuschläge oder Gebühren (z.B. für Gepäck, Anfahrt oder telefonische Bestellung) im Pflichtfahrgebiet erhoben. |
Hier finden Sie den vollen Wortlaut der Verordnung über Beförderungsentgelt und -bedingungen im Gelegenheitsverkehr mit Taxen im Pflichtfahrbereich Leipzig vom 15.09.2022. (Quelle: Stadt Leipzig; Beschluss Ratsversammlung vom 15.09.2022) Für Fahrten vom und zum Flughafen Leipzig/Halle gelten die Tarife der Vereinbarung zum Bereithaltungsrecht am Flughafen Leipzig/Halle für Taxen in der jeweils gültigen Fassung. Für Taxifahrten von und nach außerhalb des Pflichtfahrgebietes kann ein Fahrpreis mit dem Taxifahrer (mit der Taxizentrale nur bei Vorbestellungen!) vor Antritt der Fahrt frei vereinbart werden. Kommt es zu keiner Preisvereinbarung, gilt die Preisbindung des Pflichtfahrbereiches. Es wird also nach Fahrpreisanzeiger für die gesamte Strecke gefahren.